Allgemeine Mietvertragsbedingungen von USABLES

§1 Geltungsbereich / Vertragsschluss

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Usables GmbH (Vermieter) und Unternehmern (Mieter) hinsichtlich der Vermietung von Equipment. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.
(2) Die Angebote des Vermieters stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, Artikel zu mieten. Eine verbindliche Bestellung kann durch den Mieter per E-Mail oder schriftlich und unter Bezug auf das dem Mieter durch den Vermieter zugesendete Angebot abgegeben werden.
(3) Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters zustande. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§2 Mietpreise / Mietdauer und Kaution

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Der Mindestmietpreis beträgt 50,00€ für Neukunden.
(2) Der Mietpreis gilt für 24 Stunden (1 Tag). Für Pick-Up Leihen außerhalb unserer Studios gilt eine Mindestmietdauer von 48 Stunden. Das Wochenende gilt von Freitag bis Montag als 72 Stunden. Die Rückgabezeit entspricht immer der Abholzeit.
(3) Der Verleih-Service basiert grundsätzlich auf Abholung. Versand oder Lieferung per Kurier ist nach Absprache möglich. Bei Abholung verpflichtet sich der Mieter, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen. Die Abholung und Rückgabe erfolgt zu den Geschäftszeiten zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Andere Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
(4) Die Kaution beträgt mindestens 500,00€ und maximal den Neuwert des Equipment. Die Kaution kann per Kreditkarte, bar oder per Überweisung hinterlegt werden und wird mit der ordnungsgemäßen Rückgabe erstattet.
Wichtiger Hinweis: Geschäftszeiten für Abholung/Rückgabe: 9:00 – 17:00 Uhr (andere Zeiten nach Absprache)
Mindestmietpreis für Neukunden: 50,00€
Pick-Up außerhalb Studios: Mindestmietdauer 48h

§3 Zahlungsbedingungen

(1) Neukunden müssen die Miete im Voraus bezahlen. Für Bestandskunden erfolgt die Abrechnung der Miete nach der Rückgabe auf Rechnung und ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
(2) Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug.

§4 Stornierung

(1) Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietzeit stornieren. Bei Stornierung durch den Mieter werden folgende Gebühren erhoben:
Stornierungszeitpunkt Stornogebühr
48 Stunden vor Abholung 50% der vereinbarten Mietkosten
24 Stunden vor Abholung 100% der vereinbarten Mietkosten
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§5 Versicherung

(1) Die Mietsachen sind nach den allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (AEB) versichert. Der Versicherungsvertrag beinhaltet einen verschuldensunabhängigen Selbstbehalt in Höhe von 500,00 € pro Schadenfall. Die Versicherungsbedingungen liegen bei uns zur Einsicht bereit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsvertrag nur in Europa gilt.
(2) Die Versicherung beinhaltet folgende Leistung: Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluß, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Sturm, Hagel, Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Unterschlagung, Betrug, Höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
(3) Bei Schäden durch Diebstahl, Diebstahl aus KFZ, einfachem Diebstahl, Raub, Plünderung, Unterschlagung sowie Betrug gilt ein erhöhter Selbstbehalt abhängig von der Fahrlässigkeitseinschätzung der Versicherung – bis zu 100% des Schadensbetrages möglich.
Wichtige Versicherungshinweise:
• Selbstbehalt: 500,00 € pro Schadenfall
• Erhöhter Selbstbehalt bei Diebstahl: Abhängig von Fahrlässigkeit, bis zu 100% möglich
• Versicherung gilt nur in Europa

§6 Transport und Auslandseinsatz

(1) Der Mieter trägt grundsätzlich die Transportgefahr. Das gilt auch dann, wenn die Versendung durch uns oder von uns beauftragten Dritten vorgenommen wird. Die Kosten der Versendung und der Rücksendung einschließlich der Kosten einer ordnungsgemäßen Verpackung trägt der Mieter.
(2) Der Einsatz der Mietsache außerhalb Deutschlands ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter gestattet. Der Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Europas.
(3) Bei Einsatz im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt alle daraus resultierenden Kosten und Risiken.

§7 Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Die Mietsache steht im Alleineigentum des Vermieters. Es ist dem Mieter untersagt, die Mietsachen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch zu überlassen, wenn nicht die schriftliche Einwilligung des Vermieters erteilt wurde.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, wenn der Mieter die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Gleichzeitig ist der Vermieter in diesem Fall zur sofortigen Inbesitznahme der Mietsache berechtigt.
(3) Im Falle der genehmigten Weitervermietung ist der Mieter verpflichtet, die Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und die Schadensregulierung über seine eigene Versicherung vorzunehmen.

§8 Obliegenheiten des Mieters

(1) Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Mängel sind sofort zu melden.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig zu behandeln sowie nur von fachkundigen Personen bedienen zu lassen.
(3) Bei Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder sonstigem Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Schadensbericht anzufertigen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geräte zu treffen, insbesondere vor Umwelteinflüssen und gegen Diebstahl.

§9 Haftung Vermieter

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, das bestellte Equipment bereitzustellen. Ist die Bereitstellung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat oder die zwar in den Einflussbereich des Vermieters fallen, der Vermieter jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht möglich, so bemüht er sich um die schnellstmögliche Ersatzbeschaffung. Ist Ersatzbeschaffung auf diesem Weg nicht möglich, sind weitere Ansprüche jedoch ausgeschlossen.
(2) Der Vermieter haftet nicht für Daten, die vom Mieter nach Rückgabe der Speichermedien vergessen wurden und somit im Rahmen der nachfolgenden Weitervermietung durch den Vermieter gelöscht werden sein könnten.
(3) Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§10 Haftung Mieter

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Mieter hat die Mietgegenstände so zu verwenden bzw. zu gebrauchen, wie es der Nutzzweck vorschreibt. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, böswillige Beschädigung oder Zweckentfremdung entstanden sind, gehen zu Lasten des Mieters. Er hat in solchen Fällen den Gegenstand zum Zeitwert zu ersetzen.
(3) Der Mieter und der Abholer bürgen persönlich für die entstehenden Schäden/Verluste, wenn das mietende Unternehmen nicht leisten sollte.
(4) Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für die gemieteten Gegenstände, auch bei Zufall.

§11 Ausfallschäden

(1) Gibt der Mieter die Mietsache beschädigt oder nicht zurück, so hat er während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit Nutzungsausfall in Höhe des Mietzinses zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne vorherige Genehmigung und macht dadurch eine Anschlussvermietung unmöglich, hat er Schadensersatz mindestens in Höhe der entgangenen Mietgebühr zu zahlen.

§12 Übergabe / Rückgabe

(1) Die Mietgegenstände werden dem Mieter in einwandfreiem und gereinigtem Zustand übergeben. Etwaige, bereits vorhandene Abnutzungs- bzw. Gebrauchsspuren werden vorab protokolliert und schriftlich bestätigt.
(2) Die Mietgegenstände sind nach dem letzten Miettag bis 10.30 Uhr zurückzugeben (eine spätere Rückgabezeit kann je nach Verfügbarkeit vereinbart werden). Eine Veränderung der Mietzeit ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
(3) Mit der Rücknahme der Mietsachen wird nicht bestätigt, dass diese mangelfrei übergeben wurden. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, die Mietsachen eingehend zu prüfen und Mängel sowie Fehlmengen bis zu zwei Wochen nach Rückgabe anzuzeigen.
(4) Der Mieter ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, den Vermieter auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter Schäden nur für möglich hält. Wenn bei der Rückgabe extrem überproportionale, aus der Sicht des Vermieters, optische Abnutzungen wie starker Schmutz oder viele Kratzer (speziell bei der Anmietung von optischen Systemen) festgestellt werden, können weitere Kosten erhoben werden.
Wichtiger Hinweis: Die Prüfung des Equipment nach der Rückgabe kann bis zu 2 Wochen dauern. Innerhalb dieser Frist können Beanstandungen geltend gemacht werden.

§13 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.